Montag, 6. April 2009

Evakuierung im Katastrophenfall

Ich bin über die Website der Deutschen Botschaft Riad bei den Hilfsmöglichkeiten der Auslandsvertretungen gelandet. Da wirbt Deutschland damit, dass Sie ihre Staatsbürger bei Unruhen im Ausland evakuieren und das in der Vergangenheit auch schon erfolgreich getan haben. Und dann endet das mit diesem Satz:

"Die Teilnahme an einer Evakuierung ist in der Regel freiwillig und kostenpflichtig."

Kennt jemand einen Evakuierten, der da mal eine Rechnung bekommen hat? Das ist doch kaum zu fassen.

Da findet man aber noch mehr dazu:

"Bei einer eventuellen Evakuierung von Deutschen aus einer gefährlichen oder gar lebensbedrohlichen Situation hat die Rettung der Gefährdeten oberste Priorität. Aufgrund geltender zwingender Rechtsvorschriften müssen die Kosten der Evakuierung später von den Empfängern der Hilfe zurückgefordert werden.

Dem Auswärtigen Amt ist bekannt, dass diese Pflicht zur Erstattung - wie sie übrigens auch von den meisten anderen westlichen Staaten nach Evakuierungen von ihren Bürgern gefordert wird - bei Betroffenen gelegentlich auf Unverständnis stößt. Die weitaus meisten Deutschen, die durch eine Evakuierungsaktion aus dem Ausland zurückgeholt wurden, haben jedoch Verständnis dafür gezeigt, dass die hierfür entstandenen Kosten nicht vom Steuerzahler übernommen werden können."




2 Kommentare:

  1. Hallo Christian, jetzt klappt das auch mit den Kommentaren;-). Bist du schon wieder in Saudi Arabien?
    Bin schon ganz gespannt auf deine nächsten Abenteuer in der prayer time:O
    Liebe grüsse an Drea.
    Der Karlsruher

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  2. Ich danke Euch erst mal für den allerersten Kommentar in meinem Blog. ;-) Mir ist eben erst aufgefallen, dass Ihr geschrieben habt. Ich bin jetzt schon wieder seit einer Woche in Riad.

    Viele Grüße
    Chris

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